AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MBmedien Group GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Angebote, rechtsgeschäftlichen Erklärungen und Verträge der

MBmedien Group GmbH
Europark Fichtenhain A 4
47807 Krefeld

Telefon 02151-5192-0
info(at)mbmedien.de

Geschäftsführer: Stefan Lüschow, Stefanie Schroeter-Ahl
Amtsgericht Krefeld HRB 8932,
Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 192 325 611

1.2 
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der MBmedien Group GmbH und dem Vertragspartner gelten ausschließlich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.

1.3 
Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.4 
Die nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung. Die AGB von MBmedien gelten auch dann, wenn die MBmedien Group GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners Leistungen erbringt bzw. vorbehaltlos annimmt.

1.5 
Diese AGB werden im Internet unter www.mbmedien.group veröffentlicht.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 
Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung bzw. mit Ausführung des Auftrags zu Stande. Die MBmedien Group GmbH hat grundsätzlich das Recht, jeden Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mitarbeiter der MBmedien Group GmbH sind nicht befugt, über die schriftlichen Angebote hinaus mündliche Absprachen zu treffen oder weitergehende mündliche Zusicherungen abzugeben.

2.2 
Die in den Angeboten genannten Preise werden über einen Zeitraum von 30 Tagen ab Angebotsdatum aufrechterhalten, sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Im Übrigen sind die Preise verbindlich, welche in der Auftragsbestätigung genannt werden, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.3 
Soweit auf Wunsch des Vertragspartners nach Freigabe oder Abnahme Änderungen vorzunehmen sind, handelt es sich um zusätzliche Leistungen, welche gesondert abgerechnet werden.

§ 3 Pflichten des Vertragspartners

3.1 
Der Vertragspartner hat der MBmedien Group GmbH alle für das Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung wesentlichen Umstände, insbesondere jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seiner Wohn- oder Geschäftsanschrift, seiner Telefon- und Faxnummer, seiner Email-Adresse, seines Kontos bzw. seiner Bankverbindung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person zu machen.

3.2 
Sofern der Vertragspartner zur Inanspruchnahme der Leistungen der MBmedien Group GmbH individuelle Zugangsdaten (nachfolgend Daten genannt) erhält, dürfen diese Daten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass Unberechtigte von den Daten des Vertragspartners Kenntnis erlangt haben, hat der Vertragspartner dies unverzüglich der MBmedien Group GmbH mitzuteilen und neue Daten anzufordern. Entgelte, die durch eine unberechtigte Nutzung der Daten durch Dritte entstanden sind, hat der Vertragspartner ebenfalls zu tragen, es sei denn, er hat die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten.

3.3 
Bezieht der Vertragspartner von der MBmedien Group GmbH Adressen zur einmaligen oder mehrmaligen Nutzung, so übernimmt die MBmedien Group GmbH keine Haftung für die rechtliche, insbesondere die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Adressennutzung. Der Kunde ist hierfür allein verantwortlich und stellt den Adresseneigner von der Inanspruchnahme Dritter insoweit frei.

3.4 
Soweit der Vertragspartner die MBmedien Group GmbH mit dem Versand von Mailings an vom Vertragspartner benannte Empfänger beauftragt (insbesondere per E-Mail, Fax, SMS), ist der Vertragspartner verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Insbesondere bestätigt der Vertragspartner mit dem Auftrag, dass eine Einwilligung der Empfänger – soweit gesetzlich erforderlich – vorliegt. Sollte die MBmedien Group GmbH aufgrund des Versands von Mailings an vom Vertragspartner benannte Empfänger von den Empfängern in Anspruch genommen werden, insbesondere wegen unzumutbarer Belästigung gemäß § 7 UWG, verpflichtet sich der Vertragspartner, die MBmedien Group GmbH von diesen Ansprüchen freizustellen.

3.5 
Soweit der Vertragspartner der MBmedien Group GmbH Dokumente zum Versand übermittelt, bestätigt der Vertragspartner, dass der Inhalt der Dokumente nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Sollte die MBmedien Group GmbH von den Empfängern wegen des Inhalts der versendeten Dokumente in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Vertragspartner, die MBmedien Group GmbH von diesen Ansprüchen freizustellen. Das gleiche gilt für den Text der zu versendenden E-Mail.

3.6 
Werden vom Vertragspartner personenbezogene Daten (im Sinne der DSGVO) zum Zweck der Bearbeitung oder Verwendung für E-Mail-Aussendungen sowie für die Kontaktaufnahme per Telefon oder Post übermittelt, so ist der Vertragspartner verpflichtet, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO) mit der MBmedien Group GmbH abzuschließen.

§ 4 Pflichten der MBmedien Group GmbH

4.1 
Unvorhergesehene und von der MBmedien Group GmbH nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Ausfall von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, auf welche die MBmedien Group GmbH keinen Einfluss hat, entbinden die MBmedien Group GmbH für deren Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Etwa hiervon betroffene Fristen verlängern sich in diesem Fall um die Dauer der Störung. Die MBmedien Group GmbH wird den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners erstatten, falls die von der MBmedien Group GmbH geschuldeten Leistungen nicht mit Zustimmung des Vertragspartners nachgeholt werden.

4.2 
Bestimmte Leistungen werden von der MBmedien Group GmbH mittels der von dem jeweiligen Telekommunikationsanbieter zur Verfügung gestellten Übertragungsleitungen und -Systeme erbracht. Falls diese Leitungen oder Systeme infolge höherer Gewalt oder infolge sonstiger Störungen ausfallen, auf die weder der jeweilige Telekommunikationsanbieter noch die MBmedien Group GmbH Einfluss haben, ist die MBmedien Group GmbH von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung entbunden. Etwaige hiervon betroffene Fristen verlängern sich in diesem Fall um die Dauer der Störung. Die MBmedien Group GmbH wird den Vertragspartner unverzüglich nach Benachrichtigung durch den Telekommunikationsanbieter über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners erstatten, falls die von der MBmedien Group GmbH geschuldeten Leistungen nicht mit Zustimmung des Vertragspartners nachgeholt werden.

4.3 
Die MBmedien Group GmbH wird den Vertragspartnern ihre etwaigen Ansprüche gegen die jeweiligen Telekommunikationsanbieter bei Mängeln der vom jeweiligen Telekommunikationsanbieter zur Verfügung gestellten Übertragungsleitungen und -Systeme abtreten. Vertragspartner, die Unternehmer sind, können die MBmedien Group GmbH wegen dieser Mängel nur in Anspruch nehmen, wenn sie zuvor erfolglos den jeweiligen Telekommunikationsanbieter gerichtlich in Anspruch genommen haben. Dies gilt nicht, wenn die Inanspruchnahme des jeweiligen Telekommunikationsanbieters unzumutbar ist, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.

4.4
Nach Wirtschaftszweig bzw. Branche erfolgte und dem Vertragspartner zur Verfügung gestellte Segmentierungen der Firmen-Datenbank der MBmedien Group GmbH erfolgen ausschließlich auf Basis der von den Unternehmen selbst oder durch das Handelsregister veröffentlichten Informationen gemäß WZ-Code 2008. Die MBmedien Group GmbH übernimmt keine Gewähr hinsichtlich der Korrektheit dieser Angaben.

§ 5 Liefer- oder Leistungsverzug und Leistungsannahme

5.1 
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, tritt Lieferverzug dann ein, wenn der Vertragspartner nach Ablauf von zwei Wochen nach dem vorgesehenem Lieferdatum eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese ergebnislos geblieben ist. Eine hieraus resultierende Haftung wird beschränkt auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen.

5.2 
Leistungsverzögerungen, die auf höherer Gewalt beruhen oder aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches der MBmedien Group GmbH liegen, sind nicht zu vertreten. Sollte hierdurch die Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist möglich sein, so ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesem Fall entstehen keine Schadensersatzansprüche.

5.3 
Nach Erbringung der vereinbarten Leistung hat der Vertragspartner zwei Wochen Zeit, etwaige Mängel an der Leistung mitzuteilen und der MBmedien Group GmbH eine angemessene Frist zur Behebung derselben zu setzen. Nach Verstreichen der Frist gilt die Leistung als angenommen.

§ 6 Einschaltung von Dienstleistern und Erfüllungsgehilfen

Die MBmedien Group GmbH ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen, oder Teilen davon, zu beauftragen.

§ 7 Urheberrechte

An allen Zeichnungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen der Angebote der MBmedien Group GmbH bleiben die Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Diese werden nicht übertragen und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 8 Haftung

8.1 
Die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners sind zunächst auf Nacherfüllung durch die MBmedien Group GmbH beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Vertragspartner das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

8.2 
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Vertragspartners – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Insbesondere haftet die MBmedien Group GmbH nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners. Soweit die vertragliche Haftung der MBmedien Group GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

8.3 
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der fahrlässigen Verletzung von Pflichten beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf, oder ein Personenschaden vorliegt.

8.4 
Sofern die MBmedien Group GmbH fahrlässig eine Pflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden beschränkt.

8.5 
Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen

9.1 
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß der Preisliste bzw. gemäß dem jeweiligen Angebot. 

9.2 
Gegen Ansprüche der MBmedien Group GmbH kann der Vertragspartner nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Vertragspartners rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. 

9.3 
Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsstellung ohne Skontoabzüge zur Zahlung fällig, es sei denn, dass schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden.

§ 10 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Ort der Handelsniederlassung des Dienstleisters. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen der MBmedien Group GmbH und dem Auftraggeber ist Krefeld, sofern nicht zwingend gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

10.2
Alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. 

10.3 
Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags sowie des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. 

10.4 
Für das vorliegende Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.  

10.5 
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des Vertrags möglichst nahekommt. 

Letzte Aktualisierung: 10.03.2022